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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Verhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Daniel Horsch, DHpro (nachfolgend DHpro genannt) und ihren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von DHpro in Anspruch nehmen (im Nachfolgenden Mieter genannt).
Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen!

§2 Angebote und Vertragsschluss

1. Die Angebote von DHpro sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch DHpro bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Form (Fax, E-mail).
2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholungs- und Rückgabetermine erfolgen nur nach Absprache zwischen Mieter und DHpro. Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Angebrochene Tage werden als volle Tage berechnet.

§3 Mietpreis

Der Mietpreis wurde vor Vertragsabschluss von DHpro dem Mieter schriftlich oder mündlich mitgeteilt. Eine Nachverhandlung bzw. Preisreduktion ist nicht möglich. Der Mietpreis ist zu Beginn der Mietdauer in voller Höhe bei DHpro zu entrichten.

§4 Stornierung durch den Mieter

Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zur Wirkung der Schriftform.
Bei einer Kündigung innerhalb des Zeitraumes von 30 – 11 Tage vor Mietbeginn berechnen wir eine Abstandsgebühr in Höhe von 20% des vereinbarten Mietpreises.
Bei einer Kündigung innerhalb des Zeitraumes von 10 – 03 Tage vor Mietbeginn berechnen wir eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises.
Bei einer Kündigung innerhalb des Zeitraumes von 03 Tagen vor Mietbeginn bis zum Tag des Mietbeginns berechnen wir eine Abstandsgebühr in Höhe von 80% des vereinbarten Mietpreises.
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei DHpro maßgeblich.

§5 Pflichten des Mieters während der Mietzeit

1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen.
Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.

2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt DHpro zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
Der Mieter hat für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütung UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.

3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall, Überspannung, Stromunterbrechungen oder Schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich DHpro anzuzeigen. Der Mieter sichert DHpro zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem und geordneten Zustand wieder zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschäftigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für fahrlässig beschädigte oder verlorengegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.

4. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist DHpro hiervon unverzüglich zu informieren. Für die Anzahl der Tage der Rückgabeverzögerung ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten.

§6 Kündigung eines Vertrages

1. Der Vertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von DHpro zusätzliche Leistungen zu erbringen sind.

2. DHpro ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet wurde.

§7 Die Rückgabe der Mietgegenstände

1. Die Rückgabe bei DHpro in Eppelheim statt und kann nur zum Vereinbarten Termin erfolgen.

2. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. DHpro ist berechtigt eine umfassende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände vorzunehmen. Die erfolgte Entgegennahme durch DHpro gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustands der zurückgegebenen Mietgegenstände.

3. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so hat der Mieter DHpro hiervon sofort schriftlich oder mündlich zu informieren. Für die Anzahl der Tage der Rückgabeverzögerung ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. DHpro bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten.

§8 Schlussbestimmung

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DHpro und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

3. Mündliche Nebenabreden können nicht getroffen werden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.



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